• 04181-294027
  • info@immobilien-claussen.de
WIR SIND GERNE FÜR SIE DA!

Fortbildungspflicht für Immobilienmakler

Qualität, Transparenz und Sicherheit

Der Bundesrat hat 2017 den Gesetzbeschluss, der eine Fortbildungspflicht für Immobilienmakler einführt, beschlossen. Das Gesetz trat bereits im August 2018 in Kraft, und dient in erster Linie dem Verbraucherschutz.

Wir begrüßen die neue Vorschrift, die konkrete Zulassungsvoraussetzungen für Gewerbetreibende in der Immobilienbranche definiert, ausdrücklich. Wer mit den Vermögenswerten seiner Mandanten handelt, muss auch die nötige Fach- und Sachkunde auf dem aktuellen Stand halten.

Wir haben auf die neue gesetzliche Weiterbildungspflicht in unserer Branche reagiert und bereits die Weiterbildungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Themenbereichen erfolgreich absolviert.

Damit setzen wir ein Zeichen für noch mehr Qualität, Transparenz und Sicherheit.

Zertifikat über die Teilnahme an der Fachfortbildung

Zertifikat über die Teilnahme an der Fachfortbildung

Zertifikat über die Teilnahme an der Fachfortbildung